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Mit einem neuartigen Konzept ist PBM im Jahr 2013 gestartet. Diese Konzeption hört auf den Namen BANKSTORE. Verstehen Sie hierunter ein Ladenlokal als Filiale, welches als Business-Center für Neu- und Bestandskunden dient. Unsere Kunden erhalten hier aus einer Hand nahezu alle üblichen Bankdienstleistungen. Es werden, neben den klassischen Bankdienstleistungen, auchARTIKEL LESEN

Extravereinbarungen sind zulässig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe stärkt die Verbraucherrechte, indem er in einem Urteil vom 12.03.2014 das Modell der Kostenausgleichsvereinbarung KAV rechtlich bestätigt. Zuvor wurde in Entscheidungen vom November und Dezember 2013 auch die Rechtmäßigkeit separater Vergütungsvereinbarungen festgestellt. Der Bundesgerichtshof wies in seinem jüngsten Urteil zu diesem ThemaARTIKEL LESEN

Wie zuvor in den wegweisenden Entscheidungen vom November und Dezember 2013 zur Rechtmäßigkeit separater Vergütungsvereinbarungen, hat der BGH mit seiner aktuellen Entscheidung vom 12.03.2014 erneut festgestellt, dass separate Vereinbarungen über die Kosten wie beispielsweise eine Kostenausgleichsvereinbarung KAV grundsätzlich gültig sind. Sie verstoßen nicht gegen §§ 169 III S. 1, 169ARTIKEL LESEN

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat am 12.03.2014 das Modell der Kostenausgleichsvereinbarung KAV rechtlich bestätigt. Der BGH urteile dabei über KAV zu fondsgebundenen Renten- (FRV) und Lebensversicherungen (FLV). Risikotarife wie beispielsweise die selbstständige Kostenvereinbarung zur Berufsunfähigkeitsversicherung sind  davon ohnehin nicht betroffen. Der BGH stellte  dabei in seiner Entscheidung klar, dassARTIKEL LESEN

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 12.03.2014 das Modell der Kostenausgleichsvereinbarung KAV rechtlich bestätigt und stärkt damit die Verbraucherrechte. Die Richter in Karlsruhe stellten in ihrem Urteil klar, dass § 169 Abs. 5 S. 2 Versicherungsvertragsgesetz auf separate Kostenausgleichsvereinbarungen nicht anwendbar ist. Dieser Paragraph regelt die Rückkaufswerte im Falle einer Kündigung.ARTIKEL LESEN

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat am 12.03.2014 das Modell der Kostenausgleichsvereinbarung rechtlich bestätigt. Der BGH hat in seinem Urteil klargestellt, dass § 169 Abs. 5 S. 2 VVG auf separate Kostenausgleichsvereinbarungen nicht anwendbar ist. Der Bundesgerichtshof bestätigt in der Urteilsverkündung, dass Kostenausgleichsvereinbarungen weder einen Verstoss gegen § 169 Abs.ARTIKEL LESEN

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat am 12.03.2014 das Modell der Kostenausgleichsvereinbarung KAV rechtlich bestätigt. Der BGH hat dabei in seinem Urteil klargestellt, dass § 169 Abs. 5 S. 2 VVG auf separate Kostenausgleichsvereinbarungen nicht anwendbar ist. Ausdrücklich hebt dabei der Bundesgerichtshof in seiner Urteilsverkündung hervor, dass Kostenausgleichsvereinbarungen weder einenARTIKEL LESEN

Berlin braucht stabilen Wohnungsneubau Im Wohnungsbau markiert das Jahr 2012 eine Trendwende. Nachdem bereits 2011 die Zahl der Baugenehmigungen deutlich gestiegen war, wurden nun 2012 auch erheblich mehr Wohnungen fertiggestellt als in den Vorjahren. Mit rund 4.200 neuen Wohnungen und ca. 1.200 fertiggestellten Wohnungen in bestehenden Gebäuden wurde der höchsteARTIKEL LESEN

Die Landgerichte Bonn, Braunschweig und Hannover haben in jüngster Zeit klar die Rechtmäßigkeit so genannter Nettopolicen mit separater Kostenausgleichsvereinbarung KAV bestätigt. In ihren Urteilen unterstützten die Richter die separate Kostenausgleichsvereinbarung gleich aus mehreren Gründen: So hob das Landgericht Bonn in seiner Entscheidung vom 25.02.2014 (8 S 249-13) ausdrücklich hervor, dassARTIKEL LESEN

Das Landgericht Bonn hat am 25.02.2014 unter Aktenzeichen 8 S 249/13 die Rechtmässigkeit der Nettopolice mit gesonderter Kostenausgleichsvereinbarung für zulässig erachtet. Es bestätigt in seiner Entscheidung, dass Nettopolicen mit separater Kostenausgleichsvereinbarung eben nicht gemäss § 134 BGB i.V.m. § 169 Abs. 5 S. 2 VVG unwirksam sind. Gemäss der Urteilsbegründung findetARTIKEL LESEN

„Die Mietpreisbremse ist Eingriff ins Eigentum“ Herr Dr. Mattner (Zentraler Immobilienausschuss -ZIA), Sie sind seit Jahren ausgewiesener Branchenkenner und wurden auf der Expo Real sogar zum „Immobilienkopf 2011“ gekürt. Was erwarten Sie von der MIPIM 2014 in Cannes? Ich bin seit 20 Jahren auf der MIPIM und habe bisher keinARTIKEL LESEN