Detektiveinsätze bleiben dennoch möglich
Nach Ansicht des AGAD sollte Urteil als absolute Einzelfallentscheidung nicht überbewertet werden RA Dr. Oliver K.-F. Klug Essen, 19. Februar 2015*****Das Bundesarbeitsgericht hat mit heutigem Urteil (8 AZR 1007/13) einer Arbeitnehmerin einen Schmerzensgeldanspruch gegen den Arbeitgeber zugesprochen. Der Arbeitgeber hatte seine Mitarbeiterin wegen Zweifeln an der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit durch einenARTIKEL LESEN