BFH: Schenkungssteuer bei überhöhten Entgelten
BFH: Schenkungssteuer bei überhöhten Entgelten Zahlt eine GmbH unter Mitwirkung des Gesellschafters überhöhte Entgelte an eine dem Gesellschafter nahestehende Person, liegt darin laut Rechtsprechung des BFH keine gemischte freigebige Zuwendung. Schenkungssteuer fällt nicht nur bei einer reinen, sondern auch bei einer gemischten freigebigen Zuwendung an. Von einer gemischten freigebigen ZuwendungARTIKEL LESEN