Differenzierung bei Urlaubstagen durch Altersstufen
AGAD warnt vor Verallgemeinerung RA Dr. Oliver K.-F. Klug Essen, 10. Dezember 2014*****Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 21.10.2014 (9 AZR 956/12) entschieden, dass die Gewährung von 36 Urlaubstagen an Produktionsmitarbeiter nach Vollendung des 58. Lebensjahres nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt. Rechtsanwalt Dr. Oliver K.-F. Klug, Hauptgeschäftsführer des AGADARTIKEL LESEN