Commerzbank-Schiffsfonds CFB 166 „twins 1“ und CFB 168 „twins 2“ gehen unter

Wie Anleger dennoch Schaden abwenden und ihr Kapital retten können

Commerzbank-Schiffsfonds CFB 166 "twins 1" und CFB 168 "twins 2" gehen unter

Aus dem Riesen wird ein Zwerg
Anleger der Commerzbank-#Schiffsfonds CFB 166 und CFB 168 erhalten seit 2012 keine Ausschüttungen mehr. Die genannten Fonds erwirtschaften nicht einmal mehr ihre Kosten, sondern schließen mit hohen Jahresfehlbeträgen ab. Der CFB 166 beendete das Jahr 2014 mit einem Fehlbetrag von mehr als 3 Mio. Euro. Am sogenannten Zweitmarkt notiert er mit einem Restwert von 3,5%. Das heißt, aus einer Anlage von 10.000 Euro sind 350 Euro geworden.

Schuld ist nicht immer die Konjunktur allein
Schuld daran sei die Konjunktur, insbesondere gesunkene Charterraten für Containerschiffe dieser Art, so die Fondsgesellschaften. Aus Sicht des Hamburger Rechtsanwalts Dr. Ernst J. Hoffmann liegt die Verantwortung jedoch in erster Linie bei den Fondsgesellschaften, die den Renditeprognosen in den Prospekten völlig unrealistische Annahmen zugrunde legten. Kein Unternehmer, der eigenes Geld einsetzt, würde so rechnen. Die Schiffe waren – beim CFB 166 – nur für sechs Jahre, also bis 2013, fest verchartert. Ab 2014 nahm der Prospekt gleichbleibend hohe Einnahmen an, anstatt hier vorsichtig einen Abschlag zu machen. So kalkuliert ein Kaufmann nur mit fremdem Geld, das er nicht zurückzahlen muss.

Erstaunliche Berechnungen
Auch bei den Betriebskosten kalkulierten die Fondsgesellschaften unvertretbar optimistisch. Von Anfang an lagen diese jedoch jedes Jahr deutlich höher als veranschlagt und drückten den Gewinn nach unten. Angesichts der langjährigen Erfahrung der Fondsgesellschaften im Schiffsgeschäft eine erstaunliche Fehlkalkulation. Der Verdacht liegt nahe, dass hier die Renditen schön gerechnet wurden.

Eine weitere nicht nachzuvollziehende Entscheidung dürfte der viel zu hohe Einkaufspreis der Schiffe sein, vor allem beim CFB 166,. Nach Insiderberichten hatten die beiden veräußernden Gesellschaften (Tochterunternehmen der Commerzbank mit derselben Geschäftsadresse wie die Fondsgesellschaft) die Schiffe fünf Jahre zuvor zu einem Kaufpreis von jeweils 27 Mio. USD gekauft. CFB 166 zahlte indes 41 Mio. USD pro Schiff. Damit wurden fünf Jahre alte Schiffe mit einem Gewinn von 50 Prozent veräußert – ein einzigartiger Wertzuwachs bei Investitionsgütern, die erheblichem Verschleiß und technischer Veraltung unterliegen.

Erfahrungen betroffener Anleger
Der auf #Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwalt Dr. Ernst J. Hoffmann aus Hamburg vertritt mehrere Anleger dieser und anderer Schiffsfonds. Nach den Darstellungen seiner Mandanten wurden diese Fonds vor allem von der Commerzbank vertrieben. Die Berater priesen sie als sichere Anlage an unter Hinweis auf die Festcharter zu hohem Preis und die fehlenden Währungsrisiken aufgrund der Finanzierung in US-Dollar. Hinweise darauf, dass es sich um eine riskante Beteiligung handelte, die stark konjunktur- und währungsabhängig ist bis hin zum Totalverlust, unterblieben in aller Regel. Weder über die verdeckten Provisionen, die die Commerzbank in Höhe von mindestens fünf Prozent einstrich, noch über die Gefahr einer Rückzahlungspflicht der Ausschüttungen klärten die Berater auf.

Nach Ansicht von Rechtsanwalt Dr. Hoffmann aus Hamburg hätte kein Anleger diese Fonds gezeichnet, wenn er korrekt über den Einkaufspreis der Schiffe und die Provisionen aufgeklärt worden wäre. Jeder Laie hätte dann gesehen, dass es sich um eine unseriöse, unwirtschaftliche Anlage handelt.

Ansprüche vor drohender Verjährung geltend machen
Anleger sind nicht rechtlos gestellt. Aufgrund der gravierenden Prospektmängel und Beratungsfehler der Bankberater steht ihnen ein Schadensersatzanspruch zu. Sie können ihre gesamte Einlage abzüglich der erhaltenen Ausschüttungen zurückfordern. Allerdings unterliegt dieser Anspruch der Verjährung. Die Verjährung beginnt zu dem Zeitpunkt, zu dem der Anleger Kenntnis davon hat oder haben musste, dass er falsch beraten wurde. Das dürfte zumindest ab dem Ausbleiben der Ausschüttungen und bei entsprechenden Hinweisen in den jährlich übersandten Geschäftsberichten der Fall sein. Die Ausschüttungen blieben erstmals im Jahr 2012 aus. Spätestens beim wiederholten Ausbleiben der Ausschüttung im Jahr 2013 hätte Verdacht geschöpft werden müssen. Die Verjährung tritt daher mit einiger Sicherheit zum 31.12.2016 bei sehr vielen Anlegern ein. Betroffene Anleger sollten Ihre Erfolgsaussichten von einem spezialisierten Anwalt überprüfen lassen. Rechtsanwalt Dr. Hoffmann bietet dazu eine kostenlose Ersteinschätzung an.

Der Hamburger Rechtsanwalt und Kapitalanlagerechtsexperte Dr. Ernst Hoffmann ist bereits gegen zahlreiche Größen der Finanzbranche erfolgreich ins Feld gezogen. Die Kanzlei Dr. Hoffmann mit Standorten in Hamburg und Bargteheide (Kreis Stormarn), ist spezialisiert auf Finanzanlagen, u. a. offene und geschlossene Fonds, Zertifikate, Immobilien und alternative Geldanlagen. Kontaktaufnahme gerne telefonisch unter 040-6094 2493 bzw. 04532-289 9109 oder über die Website www.kapitalanlagerecht-anwalt.de.

Kontakt
Kanzlei Dr. E. Hoffmann
Dr. Ernst Hoffmann
Mittelweg 22
20148 Hamburg
040-6094 2493
e@kapitalanlagerecht-anwalt.de
http://www.kapitalanlagerecht-anwalt.de