Stellenabbau bei der Deutschen Bank: Tipps vom Anwalt für Arbeitsrecht

Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

Stellenabbau bei der Deutschen Bank: Tipps vom Anwalt für Arbeitsrecht

Fachanwalt Bredereck

Die Deutsche Bank plant in den nächsten vier Jahren den Abbau von 6000 Arbeitsplätzen im Privat- und Firmenkundengeschäft. Das berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) online am 24.05.2018. Grund für den Stellenabbau sei die Verschmelzung des Filialnetzes von Postbank und Deutscher Bank. Anwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck gibt Tipps für Deutsche Bank-Mitarbeiter für den Fall von betriebsbedingten Kündigungen und Aufhebungsverträgen.

Die FAZ erwähnt nicht, wie das deutsche Geldinstitut die Arbeitsplätze abbauen will, und ob es zu betriebsbedingten Kündigungen kommen wird. Allerdings: Bei einem Arbeitsplatzabbau bieten die Unternehmen den Arbeitnehmern regelmäßig Abfindungen an, beispielsweise als Teil eines Sozialplans oder in individuellen Aufhebungsverträgen. Jeder Arbeitnehmer sollte die folgenden Tipps beachten:

1.) Besprechen Sie jedes Abfindungsangebot umgehend mit einem erfahrenen Arbeitsrechtler, der sich auf Kündigungsschutzrecht und Abfindungsverhandlungen spezialisiert hat.

2.) Warten Sie mit Ihrer Unterschrift, bis Sie den Experten-Rat eingeholt haben. Einer Abfindungsvereinbarung sollte ein Arbeitnehmer nur zustimmen, wenn er sie mit Hilfe eines Experten hinterfragt hat und mit ihr wirklich zufrieden ist. Man sollte nicht nur mit der Abfindungssumme einverstanden sein; die Vereinbarung sollte auch Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis umfassen, beispielsweise Ansprüche wegen Urlaubs, Überstunden, Prämien, Boni, Sonderzahlungen, Sachleistungen etc.

3.) Im Fall einer betriebsbedingten Kündigung sollten Sie noch am selben oder spätestens am nächsten Tag einen Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht anrufen und mit ihm so schnell, wie möglich die Chancen einer Kündigungsschutzklage besprechen.

4.) Denken Sie an die Fristen des Arbeitsrechts! Nach dem Zugang des Kündigungsschreibens beginnen arbeitsrechtliche Fristen, beispielsweise die Dreiwochenfrist für eine Kündigungsschutzklage. Wer seine Kündigungsschutzklage gewinnen, oder eine hohe Abfindung erreichen will, muss innerhalb einer von drei Wochen Klage vor dem Arbeitsgericht einreichen. Sie gehen regelmäßig sicher, alle Fristen einzuhalten, wenn Sie am Tag ihrer Kündigung bei einem Anwalt für Arbeitsrecht anrufen und ihm den Fall schildern.

5.) Halten Sie Ihre arbeitsrechtlichen Pflichten besonders genau ein. Arbeitgeber urteilen über das Verhalten ihrer Arbeitnehmer regelmäßig besonders streng, wenn sie Arbeitsplätze abbauen. Geben Sie Ihrem Arbeitgeber keinen Grund für eine verhaltensbedingte oder fristlose Kündigung!

Wo finden Sie weitere Informationen zum Thema Kündigung und Aufhebungsvertrag: Hier finden Sie als Arbeitnehmer alle Informationen zum Thema Kündigungsschutzklage: www.kuendigungsschutzklage-anwalt.de Hier finden Sie als Arbeitnehmer alle Informationen zum Thema Kündigung, Aufhebungsvertrag und sonstige Beendigung des Arbeitsverhältnisses: www.kuendigungen-anwalt.de

Was wir für Sie tun können: Wir vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber deutschlandweit im Zusammenhang mit dem Abschluss von arbeitsrechtlichen Aufhebungsverträgen, Abwicklungsverträgen und dem Ausspruch von Kündigungen.

Besprechen Sie Ihren Fall zunächst mit dem Fachanwalt für Arbeitsrecht: Rufen Sie Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an und besprechen Sie zunächst telefonisch, kostenlos und unverbindlich die Erfolgsaussichten eines Vorgehens im Zusammenhang mit der Kündigung oder dem Abschluss eines Aufhebungsvertrages. Wie hoch sind Ihre Chancen? Wie hoch sind Ihre Risiken? Und welche Fristen gibt es zu beachten.

27.05.2018

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