„Null Euro“ bedeutet: Es kostet nichts Ein Kreditkartenunternehmen darf nicht mit dem Satz „0 Euro Bargeldabhebungsgebühr mit der Kreditkarte – Bargeld an jedem Automaten im Inland und Ausland“ werben, wenn im Ausland Gebühren anfallen. Dies entschied laut D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice) das Oberlandesgericht Hamburg. OLG Hamburg, Az. 5 UARTIKEL LESEN