ARAG Recht schnell…
Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick +++ Grundsicherung: Wer Vermögen hat, muss es verwenden +++ Wer über Vermögen verfügt, das die relevanten Freibeträge der Grundsicherung für Arbeitsuchende übersteigt, muss dieses angeben und vorrangig zur Sicherung des Lebensunterhalts verwenden. Wer relevantes Vermögen verheimlicht, muss laut ARAG damit rechnen, dass das Jobcenter nachträglichARTIKEL LESEN