ARAG Recht schnell…
Urteile auf einen Blick +++ Arbeitgeber dürfen Kopftücher am Arbeitsplatz verbieten +++ Ein Verbot des Tragens eines Kopftuches am Arbeitsplatz ist unter Umständen rechtens, wenn weltanschauliche Zeichen im Unternehmen generell verboten sind und es dafür gute Gründe gibt. Das hat laut ARAG der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden (Az.: C-157/15 undARTIKEL LESEN