ARAG Experten geben Tipps für die Steuererklärung Die Corona-Maßnahmen haben nicht nur das Leben und Arbeiten beeinflusst, sondern für Arbeitnehmer und Beamte auch die Anrechenbarkeit von Werbungskosten in der Steuererklärung verändert. So sind für die anstehende Einkommensteuererklärung 2021 einige Besonderheiten zu beachten. Dazu gehört zum Beispiel die Arbeit im Home-Office.ARTIKEL LESEN

Der Entwurf des Jahressteuergesetzes 2020 sieht eine Verschärfung des Zusätzlichkeitserfordernis für Zusatzleistungen, Gehaltsextras und Sachleistungen an Arbeitnehmende vor. Bislang regelt das Einkommensteuerrecht an unterschiedlichen Stellen, dass bestimmte Arbeitgeberleistungen steuerfrei oder begünstigend pauschal versteuert werden können, wenn sie „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“ erbracht werden, die so genannte Zusätzlichkeitsvoraussetzung. Zusätzlichkeitserfordernis trotzARTIKEL LESEN

Die Finanzgerichte stärken echte betriebliche Sozialleistungen und sehen Lohngestaltungen, die ausschließlich auf Steuervorteile ausgelegt sind, zunehmend kritisch. Das Finanzgericht des Landes Nordrhein-Westfalen in Münster hat entschieden, dass Zahlungen des Arbeitgebers an die Beschäftigten für die Anbringung von Werbung mittels Aufklebern oder auf Nummernschildträgern der privaten Fahrzeuge als steuerpflichtiger Arbeitslohn zuARTIKEL LESEN

Set-up Gebühren, Versandgebühren oder monatliche Servicegebühren von Gutscheinkarten-Dienstleistern sind nicht Teil der 44-Euro-Freigrenze Versandkosten sind ungefährlich für die 44-Euro-Steuerfreigrenze. Infografik: Sodexo Ob Versandgebühren in die 44-Euro-Freigrenze einberechnet werden müssen, beschäftigt aktuell den Bundesfinanzhof (BFH). Das Finanzgericht Baden-Württemberg hatte mit Urteil vom 4.8.2016 unter Az. 10 K 2128/14 einen Fall entschieden,ARTIKEL LESEN

Steuerberater Roland Franz rät, Einspruch einzulegen und Ruhen des Verfahrens beantragen StB. Roland Franz Essen, 19. September 2012******Die Besteuerung von Firmenwagen ist im Umbruch. Im Grundsatz gilt: Wer seinen Dienstwagen auch privat nutzen darf, muss diesen Vorteil versteuern. Der geldwerte Vorteil kann dabei entweder mit der sogenannten Fahrtenbuchmethode oder pauschalARTIKEL LESEN

Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 18.07.2012 (X R 41/11) können diese Aufwendungen nicht als Sonderausgaben angesetzt werden. Denn hierzu zählen nur solche Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Erlangung eines Versicherungsschutzes stehen. Das ist zum Beispiel bei den Beiträgen zur Kranken- oder Pflegeversicherung der Fall, jedoch nicht bei derARTIKEL LESEN