Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, zum Beschluss des BGH vom 13. September 2010 – 1 StR 220/09 -, BGHSt 55, 288-314. Ausgangslage: Der Arbeitgeber kann sich strafbar machen, wen er eine Betriebsratswahl unzulässig beeinflusst. Wahlbeeinflussung durch finanzielle Unterstützung von Kandidaten: Dies kann etwa dannARTIKEL LESEN