Bilder von einem professionellen Fotografen sehen alle gleich aus – nicht so bei Irena Maurer. Sie hat ihre Leidenschaft zu Beruf gemacht, welche in ihren Bildern zum Ausdruck kommt. Besondere Momente im Leben eines Menschen verdienen es für immer festgehalten zu werden. Ob Hochzeit, Business-Porträt oder als Geschenk – FotosARTIKEL LESEN

ARAG Experten über das allgemeine Persönlichkeitsrecht in sozialen Netzwerken Das Recht am eigenen Bild ist als besondere Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts im Kunsturhebergesetz (KunstUrhG) verankert. Gemäß § 22 Satz 1 KunstUrhG dürfen Abbildungen einer (erkennbaren) Person grundsätzlich nur dann verbreitet oder zur Schau gestellt werden, wenn deren Einwilligung vorliegt. WelcheARTIKEL LESEN