Kündigungsschutzklage: Welche Frist gilt? Was, wenn man sie versäumt?
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen. Fachanwalt Bredereck Gegen die Kündigung wehrt man sich vor dem Arbeitsgericht mit einer Kündigungsschutzklage innerhalb einer Frist von drei Wochen. Wer diese Frist versäumt, kann die nachträgliche Zulassung der Klage beantragen – theoretisch. Wann beginnt und wann endet dieARTIKEL LESEN