LRQA Ab dem Antragsjahr 2015 wird die Nachweisführung über den Betrieb eines alternativen Systems zur Verbesserung der Energieeffizienz nach SpaEfV ( Voraussetzung zur Wahrnehmung des Spitzenausgleichs ) vereinfacht. Die bisher erforderliche jährliche Vor-Ort-Prüfung muss nun mehr nur alle 2 Jahre durchgeführt werden. Grundsätzlich müssen Unternehmen, um den Spitzenausgleich für produzierendeARTIKEL LESEN

first energy erörtert Vor- und Nachteile der verschiedenen Energiemanagementsysteme und warum sich auch der größere Aufwand schnell bezahlt machen kann. Logo first energy – Die EnergieExperten Mit der zum 1. Januar 2013 in Kraft getretenen Änderung des Energiesteuergesetzes (§55) und Stromsteuergesetzes (§10) ist der Spitzenausgleich für energieintensive Unternehmen an denARTIKEL LESEN

So erfüllen Sie einfach und praktikabel die Normanforderungen der DIN ES ISO 50001:2011 oder der DIN 16247-1 (Spitzenausgleich-Effizienzverordnung – Alternatives System). In der dreijährigen Einführungsphase des Energiemanagementsystems (Alternatives System, vertikaler Ansatz) erfolgt die Ermittlung der Energieeinträge, die Verbrauchsmessungen und die Ermittlung verschiedenster Einsparmaßnahmen. So war es die Aufgabe im JahrARTIKEL LESEN