Einladung zur Luxusreise unterliegt nicht der Schenkungssteuer
Einladung zur Luxusreise unterliegt nicht der Schenkungssteuer Die Einladung zu einer Luxuskreuzfahrt kann angenommen werden. Schenkungssteuer wird dafür nicht fällig. Das hat das Finanzgericht Hamburg mit Urteil vom 12. Juni 2018 entschieden (Az.: 3 K 77/17). Großzügige Schenkungen können schnell der Steuer unterliegen. Wird der Freibetrag überschritten und die SchenkungARTIKEL LESEN