Aufhebungsverträge – welche Vor- und Nachteile gibt es für Arbeitgeber und Arbeitnehmer?

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.

Sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber ist der Abschluss eines Aufhebungsvertrags im Arbeitsrecht mit Vor- und Nachteilen verbunden. Für beide Parteien gilt es also, im Einzelfall genau zu überprüfen, ob eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch einen solchen Aufhebungsvertrag die beste Option ist.

Vor- und Nachteile für Arbeitgeber beim Aufhebungsvertrag

Der zentrale Vorteil des Arbeitgebers besteht darin, dass der Arbeitnehmer mit Abschluss des Aufhebungsvertrags auf seinen Kündigungsschutz und eine Kündigungsschutzklage verzichtet. Nachteil: Der Arbeitnehmer hat im Fall einer arglistigen Täuschung oder Drohung mit einem empfindlichen Übel durch den Arbeitgeber die Möglichkeit der Anfechtung des Aufhebungsvertrags – und das auch noch bis zu einem Jahr nach dem Abschluss. Dagegen muss eine Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen erhoben werden. In diesem Fall hat der Arbeitgeber also deutlich früher Rechtssicherheit. Dennoch überwiegen für den Arbeitgeber in der Regel die Vorteile eines Aufhebungsvertrags gegenüber einer Kündigung.

Vor- und Nachteile für Arbeitnehmer beim Aufhebungsvertrag

Vorteilhaft für den Arbeitnehmer sind bei Abschluss eines Aufhebungsvertrags die Gegenleistungen, die der Arbeitgeber im Ausgleich für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses anbietet. Dazu können etwa eine Abfindung, ein sehr gutes Arbeitszeugnis, Freistellung, Urlaubsabgeltung etc. zählen. Entscheidende Nachteile auf der anderen Seite: es wird eine Sperrzeit von zwölf Wochen für den Bezug von Arbeitslosengeld durch die Bundesagentur für Arbeit verhängt. Zusätzlich dazu ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld für einen bestimmten Zeitraum, wenn die Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde. Hat der Arbeitnehmer deshalb noch keinen neuen Job in Aussicht, überwiegen für ihn regelmäßig die Nachteile des Aufhebungsvertrags. In aller Regel bietet der Arbeitgeber nämlich für den Fall, dass der Arbeitnehmer den Aufhebungsvertrag ablehnt, in einem späteren Kündigungsschutzprozess nicht weniger an. Insbesondere die Abfindung fällt später vielmehr häufig deutlich höher aus.

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26.10.2016

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