Betriebsbedingte Kündigungen bei Alno – Kündigungsschutzklage einreichen?

Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

Betriebsbedingte Kündigungen bei Alno - Kündigungsschutzklage einreichen?

Fachanwalt Bredereck

Küchenhersteller Alno: Ein Mittelstands-Unternehmen geht in die Insolvenz, und ein Großteil der Belegschaft erhält die betriebsbedingte Kündigung. Das berichten Medien, beispielsweise der Tagesspiegel am 24.11.2017. Was ist den Mitarbeitern von Alno zu raten, lohnt sich eine Kündigungsschutzklage?

Wenn das Unternehmen einigen Mitarbeitern früher kündigt, als anderen, sollte man prüfen lassen, ob der Arbeitgeber dabei alle arbeitsrechtlichen Vorgaben eigehalten hat. Generell gilt: Jede Kündigung ist „fehleranfällig“, bei der betriebsbedingten Kündigung muss der Arbeitgeber besonders viele Regeln beachten, vor allem wenn das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist, was bei den meisten Alno-Mitarbeitern der Fall sein dürfte. Daran gebunden ist grundsätzlich auch der Insolvenzverwalter.

Mit einer Kündigungsschutzklage bleibt man „im Spiel“. Nach einer Kündigung kämpft man um seinen Arbeitsplatz oder um eine Abfindung regelmäßig am besten mit einer Kündigungsschutzklage. Bei Alno kann das auch deshalb sinnvoll sein, weil Medienberichten zufolge die Staatsanwaltschaft Stuttgart eine „mögliche Insolvenzverschleppung“ bei Alno sehen könnte und deshalb wohl prüft, ob sie deshalb ein Ermittlungsverfahren einleitet. Das berichtet der Südkurier in seiner Online-Ausgabe vom 28.11.2017 in einem Artikel mit der Überschrift „Experten aus Stuttgart prüfen Alno-Insolvenz“. Es kann aber auch andere Gründe geben, um seine Chancen auf eine Abfindung oder eine Weiterbeschäftigung zu verbessern, beispielsweise ein Betriebsübergang, der sich erst im Nachhinein ergibt.

Arbeitnehmer, die eine Rechtsschutzversicherung haben, sollten in jedem Fall prüfen, ob sich eine Kündigungsschutzklage lohnt. Die Vorteile, die man mit der Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht erreicht, überwiegen regelmäßig die Kosten, die einem durch die Klage entstehen, beispielsweise die Selbstbeteiligung. In den meisten Fällen ist die Abfindung in einem gerichtlich protokollierten Abfindungs-Vergleich höher als die Sozialplan-Abfindung.

Gehören Sie zu den Alno-Mitarbeitern, die bereits jetzt die betriebsbedingte Kündigung erhalten haben? Haben Sie Fragen zu Ihrer Kündigung und zu der Abfindung? Wollen Sie wissen, ob sich eine Kündigungsschutzklage lohnt? Rufen Sie mich an in meiner Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht, gern bespreche ich mit Ihnen die beste Vorgehensweise für Ihren Fall. Die telefonische Ersteinschätzung ist bei mir kostenlos und unverbindlich. Meine Mitarbeiter und ich freuen uns auf Ihren Anruf!

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