Ernährungsberatung muss endlich gesetzlich geschützt und definiert werden

Wenn es um Ernährung und Diätetik geht, sind Diätassistenten die besten Ansprechpartner

Ernährungsberatung muss endlich gesetzlich geschützt und definiert werden

Ernährungsberatung muss gesetzlich geschützt werden

Leider ist der Begriff Ernährungsberatung in Deutschland nicht gesetzlich geregelt, definiert und geschützt. Jeder kann Ernährungsberatung anbieten und sich als Ernährungsberater bezeichnen. Diese Situation ist unhaltbar, erläutert der Vorstandsvorsitzende des Deutschen Kompetenzzentrum Gesundheitsförderung und Diätetik Sven-David Müller. Die Ernährungsweise hat Auswirkungen auf die Gesundheit, kann zu Krankheiten führen und sie beeinflussen. Schon jetzt fließt jeder dritte Euro im Gesundheitswesen nach Angaben des Bundesministeriums für Gesundheit in die Therapie ernährungs(mit)bedingter Erkrankungen. Das Deutsche Kompetenzzentrum Gesundheitsförderung und Diätetik schätzt die Kosten, die durch diese Krankheiten verursacht werden, auf 90 bis 92 Milliarden Euro jährlich ein. Bei fast zwei Dritteln der Todesfälle spielt auch die Ernährung – direkt oder indirekt – eine Rolle. Nur durch eine qualifizierte Beratung können Menschen dem Selbstmord mit Messer, Gabel und Trinkglas entkommen. Über-, Mangel- und Fehlernährung sowie Über- und Untergewicht sind inzwischen die Norm und kein Ausnahmezustand mehr, macht Müller deutlich. Das Deutsche Kompetenzzentrum Gesundheitsförderung und Diätetik empfiehlt Verbrauchern, die Fragen zur Ernährungsweise haben und unter ernährungs(mit)bedingten Krankheiten leiden, Berater vor der Beratung nach ihrer Qualifikation zu fragen. Es ist für den Verbraucher wichtig, eine qualifizierte Beratung zu erhalten. Diese kann nur von wenigen Berufsgruppen durchgeführt werden.

Das Curriculum der Bundesärztekammer sieht für die Fortbildung für Humanmediziner im Bereich Ernährungsmedizin gerade einmal 80 Unterrichtstunden à 45 min sowie 20 Stunden Selbststudium oder Seminararbeit anhand von praktischen Fällen vor. Damit haben „Ernährungsmediziner“ gerade einmal Grundkenntnisse, die nötig sind, um eine adäquate Ernährungsinformation geben zu können. Um die noch nicht einmal 100 Zeitstunden besser vergleichen zu können, informiert Sven-David Müller, dass Diätassistenten innerhalb der dreijährigen Ausbildungszeit an Diätlehranstalten laut Gesetz 3.050 Stunden in der Theorie und 1.400 Stunden in der Praxis ausgebildet werden. Das sind insgesamt 4.450 Zeitstunden á 60 Minuten und damit rund 43-mal so viel Informationsvermittlung wie bei „Ernährungsmedizinern“. Und auch bei den Fachapothekern für Ernährungsberatung sieht es nicht anders aus. Auch die Zusatzbezeichnung „Ernährungsberatung“ für Apotheker bedeutet, dass maximal Ernährungsinformationen vermittelt werden können. Eine diätetische Beratung oder weitreichende Ernährungsschulung ist praktisch unmöglich, da die Qualifikation schlicht und ergreifend nicht ausreicht, macht Müller deutlich. In jedem Falle ist es für Ärzte, Heilpraktiker und auch Apotheker aber wichtig, sich im Bereich Ernährungsmedizin und Ernährungstherapie weiterzubilden, um optimal mit qualifizierten Ernährungsfachkräften wie Diätassistenten zusammenarbeiten zu können.

Die Berufsgruppe der staatlich anerkannten Diätassistenten ist optimal auf die qualifizierte Diät- und Ernährungsberatung vorbereitet. Diätassistenten sind seit rund 80 Jahren kompetente Ansprechpartner für ernährungs(mit)bedingt erkrankte Menschen. In den Jahren 1937 und 1938 gab es erstmals entsprechende gesetzliche Regelungen für den Beruf des Diätassistenten ( http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/07/001/0700116.pdf). Weitere Informationen zum Stellenwert der staatlich anerkannten Diätassistenten in der Ernährungstherapie sowie der Diät- und Ernährungsberatung gibt es in einer aktuellen Information des Deutschen Kompetenzzentrums Gesundheitsförderung und Diätetik, das unter anderem auch die Vernetzung von Diätassistenten im Internet – insbesondere in den neuen Medien/Sozialen Netzwerken wie XING, Facebook, Twitter und LinkedIn – fördert, unter http://presseservice.pressrelations.de/pressemitteilung/diaetassistenten-sind-seit-80-jahren-kompetente-ansprechpartner-in-der-diaet-und-ernaehrungsberatung-610455.html

Die momentan gültige Fassung des Gesetzes über den Beruf der Diätassistentin und des Diätassistenten stammt aus dem Jahr 1994. Im Gegensatz zu beispielsweise Ernährungswissenschaftlern sind staatlich anerkannte Diätassistenten auch als Heilberufler anerkannt. Die dreijährige Ausbildung zum staatlich anerkannten Diätassistenten ist im Gesetz über den Beruf der Diätassistentin und des Diätassistenten in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Diätassistentinnen und Diätassistenten (DiätAss-APrV) geregelt. Die Ausbildung zum staatlich anerkannten Diätassistenten soll gemäß §3 DiätAssG entsprechend der Aufgabenstellung des Berufsbildes insbesondere die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten vermitteln, die zur eigenverantwortlichen Durchführung diättherapeutischer und ernährungsmedizinischer Maßnahmen auf ärztliche Anordnung oder im Rahmen ärztlicher Verordnung wie dem Erstellen von Diätplänen, dem Planen, Berechnen und Herstellen wissenschaftlich anerkannter Diätformen befähigen sowie dazu, bei der Prävention und Therapie von Krankheiten mitzuwirken und ernährungstherapeutische Beratungen und Schulungen durchzuführen.

Das Studium der Ernährungswissenschaft oder Ernährungs- und Haushaltswissenschaften (Oecotrophologie) wird an Fachhochschulen und Universitäten angeboten und ist so unterschiedlich aufgebaut, dass eine generelle Bewertung hinsichtlich des Einsatzes in der Diät- und Ernährungsberatung praktisch unmöglich ist. Zudem kann im Rahmen eines zeitlich begrenzten Bachelorstudiums kaum die ausreichende Kompetenz für die Diät- und Ernährungsberatung erworben werden, selbst wenn der Schwerpunkt Ernährungsberatung war, erläutert Müller. Ernährungswissenschaftler mit dem Schwerpunkt Ernährungsberatung oder Ernährungsmedizin oder Ernährungstherapie (Master- oder Diplom) können nach Absolvierung der Weiterbildung Ernährungsberater DGE ebenfalls Hervorragendes in der Diät- und Ernährungsberatung leisten.

Die diätetische Beratung (Diätberatung oder medizinische Ernährungsberatung) muss endlich auch als Heilmittel anerkannt und im Rahmen der GVK abrechnungsfähig gemacht werden. Zudem ist es zum Schutz der Verbraucher erforderlich, die Ernährungsberatung grundsätzlich zu definieren und gesetzlich zu schützen. Dafür macht sich das Deutsche Kompetenzzentrum Gesundheitsförderung und Diätetik seit seiner Gründung im Jahr 2006 stark, informiert der Vorsitzende Sven-David Müller. Vor diesem Hintergrund kann sich der Verbraucher in der Regel nur bei Diätassistenten sicher sein, dass sie eine ausreichende Ausbildung absolviert haben, die für die qualifizierte Diät- und Ernährungsberatung prädestiniert. Zudem haben Diätassistenten im Gegensatz zu Ernährungswissenschaftlern, Ernährungsmedizinern und Apothekern mit der Zusatzbezeichnung Ernährungsberatung auch weitreichende Kenntnisse in der Lebensmittelkunde, Küchentechnik und Nahrungszubereitung, die notwendig sind, um eine praktische Diät- und Ernährungsberatung überhaupt durchführen zu können. Besonders hohe Qualifikation weisen Diätassistenten auf, die den Weiterbildungskurs Ernährungsberater DGE absolviert haben oder die nach ihrer Ausbildung ein ernährungswissenschaftliches- beziehungsweise ernährungsmedizinisches Studium absolviert haben. Viele Diätassistenten haben auch die Weiterbildung zum Diabetesberater der Deutschen Diabetes Gesellschaft mitgemacht und sind dadurch insbesondere für die diätetische Beratung von Diabetikern befähigt. In Deutschland sind laut Gesundheitsberichterstattung rund 14.000 Diätassistenten sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Die Anzahl der selbstständigen, niedergelassenen Diätassistenten wird von Experten auf 2.000 bis 5.000 geschätzt. Insgesamt stehen für die qualifizierte Diät- und Ernährungsberatung in Deutschland mindestens 16.000 Diätassistenten zur Verfügung. Das Deutsche Kompetenzzentrum Gesundheitsförderung und Diätetik kritisiert im Gleichklang mit dem Gros der Diätassistenten, dass die Berufsbezeichnung Diätassistent nicht mehr zeitgemäß ist und zusammen mit einer Reform des Gesetzes über den Beruf der Diätassistentin und des Diätassistenten sowie der Ausbildung- und Prüfungsverordnung geändert werden sollte. Es ist sinnvoll, die Berufsbezeichnung in Diätologe zu ändern, macht Sven-David Müller vom Deutschen Kompetenzzentrum Gesundheitsförderung und Diätetik deutlich. Ob es zu einer Akademisierung des Berufs kommt, die aus Ansicht vieler Experten notwendig erscheint, ist noch unklar. In jedem Falle stehen Diätassistenten spezielle universitäre Angebote wie beispielsweise an der Donau Universität Krems ( http://www.donau-uni.ac.at/de/studium/nutritivemedizin/index.php) in Österreich zur Verfügung. An der dortigen Universität für Weiterbildung können Diätassistenten klinische Ernährungsmedizin oder Ernährung und Sport berufsbegleitend studieren und ihr Studium mit dem akademischen Grad Master of Science abschließen.

Es wäre auch für Deutschland wichtig, Klarheit für den Verbraucher zu schaffen. In Österreich ist Ernährungsberatung ein gebundenes Gewerbe, das ausschließlich von Ernährungswissenschaftlern und Diätologen (analog Diätassistenten) ausgeübt werden darf. Zudem gibt es eine Unterscheidung zwischen medizinischen – und nicht medizinischem Bereich. Ernährungsberatung (Beratung gesunder Menschen, Primärprävention) darf auch von Ernährungswissenschaftlern vorgenommen werden, während die diätetische (medizinische, therapeutische Beratung von Kranken) Beratung nur von Diätologen oder Ärzten vorgenommen werden darf. Diese Regelung wäre auch für Deutschland sinnvoll. Bedauerlich ist, dass in der Öffentlichkeit und den Medien immer häufiger TV-Köche, Prominente oder andere „ausgewiesene Nichtexperten“ zurate gezogen werden, wenn es um Ernährungsfragen geht. Inzwischen moderieren Köche sogar Ernährungssendungen im Fernsehen. Ein Koch kann etwas für die Zubereitung von Lebensmitteln sagen, aber für Aussagen zur Ernährungsphysiologie, Diätetik oder Ernährungstherapie ist er nicht qualifiziert. Hier ist von den Redakteuren mehr Verantwortung einzufordern. Es ist schlicht unverantwortlich, dass Redakteure ihren Lesern, Sehern, Zuhörern oder Usern derart unqualifizierte „Experten“ vorsetzen, macht Sven-David Müller klar.
Um wirklich praxisorientiert beraten zu können, sollten Ernährungswissenschaftler und andere akademische Ernährungsspezialisten mit Diplom- oder Master-Abschluss in jedem Falle die Fortbildung zum Ernährungsberater DGE absolvieren, empfiehlt Müller. Ideale Ansprechpartner im Bereich Diät- und Ernährungsberatung sind in jedem Falle die staatlich anerkannten Diätassistenten. Weitere Informationen zur Gesundheitsförderung und Diätetik im Sinne der Lehre einer gesunden Lebensführung sowie Online-Beitritt zum Deutschen Kompetenzzentrum Gesundheitsförderung und Diätetik e. V. ist unter http://www.dkgd.de/onlinebeitritt.html möglich.

Das im Jahr 2006 in Köln gegründete Deutsche Kompetenzzentrum Gesundheitsförderung und Diätetik ist das Netzwerk und Sprachrohr für alle Berufsgruppen, die in der wissenschaftlich fundierten Gesundheitsförderung tätig sind sowie alle an Gesundheit interessierten, die von dem Bündeln von Informationen und Aktionen profitieren möchten. Die medizinische Fachgesellschaft ist als gemeinnützig anerkannt und in das Vereinsregister eingetragen.

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