Factoring-Vorstand empfiehlt: „Kontinuierlich Liquidität aus Umsatz generieren“

„Basel III darf nicht zu einer Verschlechterung der Rahmenbedingungen für die Finanzierung unserer Betriebe führen“, sagte Handwerkspräsident Otto Kentzler vor Kurzem. „Die geplante Liquiditätskennziffer darf nur zur besseren Transparenz genutzt werden, nicht aber als Grenzwert für die Geschäftstätigkeit der Banken. Ansonsten wäre die bewährte mittel- und langfristig orientierte Finanzierung des Mittelstandes in Deutschland bedroht.“ Zwar wenden sich die Geschäftsbanken seit einiger Zeit wieder dem Mittelstand zu, doch das Misstrauen in den Unternehmen ist groß. Denn besonders in den Jahren 2008 und 09 ließen die Geschäftsbanken den Mittelstand allein. „Trotz der Kreditklemme haben die meisten Unternehmen sich auch ohne Unterstützung ihrer Banken helfen können. Sie investierten weniger und griffen verstärkt auf die Innenfinanzierung zurück“, konstatierte Dirk Elsner in der CFO World. Zu dieser Strategie rät auch Pia Sauer-Roch, Vorstand der Germania Factoring : „Langfristige Investitionskredite von den Banken nehmen, kontinuierlich Liquidität aus dem eigenen Umsatz generieren“, so ihre Empfehlung. „Basel III wirft seine Schatten schon heute voraus. Deshalb sollten die Unternehmen bei ihren Finanzierungspartnern schon heute diversifizieren.“

Als wichtigstes Instrument zur umsatzkongruenten Finanzierung von Handwerk, kleinen und mittelständischen Unternehmen stellt Sauer-Roch das Factoring heraus. Dabei tritt das Unternehmen seine Forderungen an die Germania Factoring ab und erhält innerhalb von zwei Werktagen bis zu 90 Prozent der Rechnungssumme überwiesen. Den Restbetrag erhält es, abzüglich einer Gebühr für diese Dienstleistung, nach Eingang des Gesamtbetrags bei der Germania. Beim Factoring wächst somit die Liquidität parallel mit dem Umsatz..

Die Germania Factoring AG ist ein bankenunabhängiges Factoringunternehmen, welches ausschließlich Factoringlösungen für kleine und mittelständische Unternehmen in Deutschland anbietet. Die Gesellschaft verfügt als Finanzdienstleistungsinstitut über die Erlaubnis gemäß §32 Abs. 1 KWG der DEUTSCHEN BUNDESBANK.

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