GoMoPa – Kreditkarte nach jeder Facon – Bonitätsunabhängig

Ohne eine Kreditkarte ist man ziemlich aufgeschmissen. Bei den großen Autovermietern wie SIXT und AVIS läuft ohne Kreditkarte gar nichts, da muss man ohne die Plastikkarte zu Fuß gehen.

Und wenn Sie mal in die USA fliegen sollten und beim Einchecken feststellen, Sie haben die Online-Reisegenehmigung ESTA vergessen einzuholen, können Sie ohne Kreditkarte den Flieger vergessen. Zwar gibt es an den deutschen Flughäfen dafür extra einen Service-Schalter, doch das Personal kann nur mit Hilfe einer Kreditkarte eine Sofort-Reisegenehmigung bei der US-Botschaft einholen und bezahlen.

Und will man im Internet mal eben einen Computer, Fernseher oder das Schlafzimmer sofort kaufen, geht das oft nur mit einer Kreditkarte.

Für eine Visa, American Express oder Maestro Karte von seiner Hausbank muss man sich in der Regel komplett nackig machen: Name, Adresse, Beruf, Wohngegend, Eigentum, Bankdepots, monatliches Einkommen, Familienstand, zu versorgende Kinder, laufende Kredite – all das entscheidet darüber, ob man von seiner Hausbank überhaupt eine Kreditkarte bekommt und wenn ja, in welcher Höhe.

Sollte man alle Hürden überwunden haben, am besten steht man als Lediger mit Wohneigentum, Bankdepot und regelmäßigem Monatseinkommen da, hat man in Deutschland mit der Visa, American Express und Maestro noch nicht einmal eine echte Kreditkarte in den Händen.

Die Kreditkarten, die man in Deutschland bei den Hausbanken bekommt, sind bestenfalls Kurzzeitkredite (Charge Cards), bei denen das ausgegebene Geld spätestens nach sechs Wochen auf einem Schlag vom Girokonto abgebucht wird.

Wichtig zu wissen: Mit einer deutschen Kreditkarte wird man zum gläsernen Kreditkarteninhaber. Seit 1. April 2003 müssen alle Finanzinstitute alle Kontostammdaten an die Bonner Finanzaufsicht BaFin melden. Die ruft die Daten auch für Polizei, Staatsanwaltschaften, Gerichts- und Zollbehörden ab. Finanzämter können die Daten nach eigenem Ermessen und ohne, dass der Steuerpflichtige darüber informiert wird, über das Bundeszentralamt für Steuern abrufen. Die rechtlichen Grundlagen dafür bilden die Paragraphen 93 Absatz 7 und 8 sowie 93 b der Abgabenordnung sowie Paragraph 24 des Kreditwesengesetzes.

 
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