Insolvenz der DCM AG

Die Deutsche Capital Management AG (DCM) teilte mit Pressemitteilung vom 10.04.2013 mit, dass sie am 02.04.2013 einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim AG München gestellt habe.

BildGRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen dazu aus: Die DCM AG legte seit ihrer Gründung im Jahr 1986 zahlreiche geschlossene Immobilienfonds auf und bezeichnet sich selbst als eines der führenden und erfolgreichsten Emissionshäuser für geschlossene Fonds in Deutschland. Gerade diese geschlossenen Immobilienfonds sollen letztlich unter anderem zur schlechten Lage des Emissionshauses beigetragen haben.

Die DCM AG führt in ihrer Pressemitteilung vom 10.04.2013 aus, dass die DCM Fonds (Transport und Energie) als rechtlich selbständige Gesellschaften nicht unmittelbar von dem Insolvenzverfahren betroffen seien. Sie räumt aber auch ein, dass derzeit noch nicht abschließend beurteilt werden könne, inwieweit die Wirtschaftlichkeit der Fonds betroffen sei. Inzwischen sei ein Insolvenzverwalter bestellt worden, der sich einen Überblick über die komplexe Geschäftslage der DCM AG und ihrer Tochtergesellschaften verschaffe.

Zahlreiche Anleger von DCM Fonds wissen nicht, wie sie mit dem Insolvenzverfahren und seinen schwer absehbaren Folgen umgehen sollen. Die schlechten Nachrichten für die Betroffenen scheinen nicht enden zu wollen. In der Vergangenheit wurden Anleger von DCM-Fonds nämlich bereits aufgrund des sog. „S&K-Skandals“ verunsichert. Angeblich sollen Gesellschaften, die ursprünglich zu DCM gehörten, von der S&K Gruppe übernommen worden sein. Ob die Insolvenz und die Geschehnisse um S&K in einem Zusammenhang stehen, ist momentan noch unklar.

Verunsicherte Anleger, die nicht wissen, ob und welche Folgen der Insolvenzantrag der DCM AG für sie haben kann und welche Handlungsmöglichkeiten ihnen zustehen, sollten sich an einen im Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden. Wird ein Anleger bei der Zeichnung seiner Fonds nicht oder nicht ausreichend über die bestehenden Risiken aufgeklärt, so können diesem unter Umständen Schadensersatzansprüche gegen den Finanzdienstleister zustehen, der ihn beraten hat. Ist ein Anleger in einem solchen Verfahren erfolgreich, kann er unter Umständen die gesamte Einlagesumme zurückerhalten. Ein im Kapitalmarktrecht erfahrener Rechtsanwalt kann einzelfallbezogen prüfen, ob und gegen wen Ansprüche bestehen.

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