Kapitalanleger im Visier: Anlageberater durchforsten soziale Netzwerke, Banken fischen unter falscher Flagge

Eine Information des Deutschen Verbraucherschutzrings e.V. (DVS)

Kapitalanleger im Visier: Anlageberater durchforsten soziale Netzwerke, Banken fischen unter falscher Flagge

Der DVS hilft geschädigten Anlegern

Erfurt, 12. Dezember 2012. Immer mehr zweifelhafte Finanzberater und scheinbar „seriöse“ Banken informieren sich über potenzielle Neukunden in sozialen Netzwerken. Wie der Deutsche Verbraucherschutzring e. V.(www.dvs-ev.net) mitteilt, wüssten derartige Personen genau, dass mit dem Eindringen in das private Netzwerk der Kunden auch ihre Skepsis gegenüber vermeintlichen Anlagetipps fällt.

Zwielichtige Finanzberater und unseriöse Banken gehen mit der Zeit. Um an neue Kunden für dubiose Anlageprodukte zu kommen, durchforsten sie soziale Netzwerke wie Twitter, Facebook, studiVZ und andere nach persönlichen Informationen. „Die Vorgehensweise ist, dank der Möglichkeiten, die solche Netzwerke bieten, denkbar einfach“, sagt Jana Vollmann, die Geschäftsführerin des Deutschen Verbraucherschutzrings e. V. (DVS): „Hat sich der Berater erstmal auf die Freundesliste des Opfers geschlichen und hat somit Zugang zu dessen persönlichen Informationen, kann er irgendwann den todsicheren Anlagetipp geben.“ Wer via Netzwerk über den Tisch gezogen wurde, sollte nicht versuchen, sein Problem mit Hilfe des gleichen Netzwerkes zu lösen. Dass das Opfer hier nur entmutigende Äußerungen von vermeintlichen Mitopfern bekommt, ist verständlich. Schließlich liegt es auch im Interesse des Täters den Opfern zu raten aufgrund geringer Erfolgsaussichten lieber nicht vor Gericht zu ziehen. Frei nach dem Motto: „Man wirft kein gutes Geld dem schlechten hinterher.“

Banken, die unter falscher Flagge fischen

Nicht immer sitzt dem anlageinteressierten Kunden ein wirklicher Berater seiner Bank gegenüber. Jana Vollmann: „Es gibt immer wieder Fälle, in denen ein Kunde in den Räumen seiner Bank einem Berater eines externen Unternehmens gegenübersitzt. Dieser übergibt manchmal sogar Visitenkarten mit dem Bank-Logo und wirbt damit indirekt um das Vertrauen.“ Da in vielen Fällen der externe Berater sogar Zugang zu den persönlichen Kontodaten des Interessenten bekommt, wird also der Eindruck vermittelt, dass die Anlageberatung von der Bank erfolgt. Auch andere Tricks sind durchaus handelsüblich. So versuchen manche Institute die geforderte Transparenz der Anlageberatung dadurch zu umgehen, dass sie eine „Unterfirma“ gründen, der Name des Instituts aber mit verwendet wird. Beispiel: Die Beratung der Postbank Finanzberatung AG. Auch wenn die Bezeichnung „Bank“ im Namen verwendet wird, so behauptet die Postbank, dass sie als Postbank Finanzberatung AG keine Bank sei und damit nicht der strengen Rechtsprechung unterliege. Mittlerweile haben schon 25 geschädigte Anleger in einer anderen Angelegenheit Strafantrag wegen gewerbsmäßigen Betrugs gegen einen Postbank-Vorstand gestellt. „Auch beim DVS gab es diesbezüglich schon Anfragen. Wir raten Anlegern ihre Unterlagen von einer Kanzlei prüfen zu lassen, die sich auf das Kapitalanlagerecht spezialisiert hat. Dort kann man unter Umständen die vollständige Rückabwicklung solcher Beteiligungen erreichen oder andere Schadenersatzansprüche geltend machen“, sagt die DVS-Geschäftsführerin.

Weitere Informationen unter www.dvs-ev.net

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