Kein Anspruch auf Arbeitszeugnis ohne Silbentrennung

Kein Anspruch auf Arbeitszeugnis ohne Silbentrennung

RA Dr. Oliver K.-F. Klug

Essen, 29. April 2015******Mit einem Sachverhalt aus dem Kuriositätenkabinett durfte sich nach Ansicht des AGAD – Arbeitgeberverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. in Essen das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg mit Urteil vom 27.11.2014 beschäftigen. Das Arbeitsverhältnis mit der klagenden Verwaltungsangestellten und Schulsekretärin hatte nach Ausspruch einer betriebsbedingten Kündigung wegen Schließung der Schule durch gerichtlichen Vergleich geendet. In dem Vergleich hatte sich der Arbeitgeber zur Erstellung eines wohlwollenden Arbeitszeugnisses verpflichtet. Dazu hatte der Prozessbevollmächtigte der Arbeitnehmerin dem Arbeitgeber einen entsprechenden Text übersandt. Diesen ohne Silbentrennung linksbündig abgesetzten Text hatte der Arbeitgeber in den Blocksatz formatiert und die Funktion Silbentrennung aktiviert. Hierin sah die klagende Schulsekretärin eine Benachteiligung.

„Es ist sehr zu begrüßen, dass beide Instanzen dem wenig nachvollziehbaren Ansinnen der Klägerin mit deutlichen Worten begegnet sind. Ein Zeugnis muss inhaltlich richtig und in gehöriger Form abgefasst sein. Es stellt keine Urkunde zur „Ordensverleihung“ dar“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Oliver K.-F. Klug, Hauptgeschäftsführer des AGAD.

Die Trennung „Korrespondenz“ am Ende der letzten Zeile auf Seite 1 des erteilten Zeugnisses verstoße nach Ansicht der Klägerin gegen das Gebot der Silbentrennung über mehrere Textseiten hinaus, so wie es bei der Redaktion eines Textes durch einen Lektor auch beanstandet würde. Auch eine Trennung von mehreren Worten innerhalb eines Absatzes werde in der redaktionellen Praxis beanstandet und signalisiere mangelnde germanistische Qualität.

Dabei sei nach Auffassung des LAG zu beachten, dass ein – unterstellt – leicht negativer Eindruck der Zeugnisform im vorliegenden Fall wohl kaum einen Schatten auf das berufliche Können der Klägerin werfen dürfte. Wie im Zeugnis dokumentiert, endete das Arbeitsverhältnis wegen Einstellung des Betriebs der Schule, in der die Klägerin beschäftigt gewesen sei. Ein unbefangener Zeugnisleser würde also eine – unterstellt – kleine Unvollkommenheit wie die der vorgenommenen Silbentrennung zwanglos dem Umstand zuschreiben, dass das mit entsprechender Expertise ausgestattete Verwaltungspersonal vor Ort betriebsbedingt ausgeschieden sei. Im Übrigen teilte die Kammer die vom Arbeitsgericht Düsseldorf (19.12.1984 – 6 Ca 5682/84 -) vertretene Auffassung, dass von Arbeitgebern oft genug – zurecht – verlangt wird, kleine nicht ins Gewicht fallende Unvollkommenheiten ihrer Arbeitnehmer schlicht hinzunehmen, und dass dies dann aber auch umgekehrt gelten müsse.

Schließlich argumentiert die Kammer des LAG auch noch damit, dass die beanstandete Silbentrennung überhaupt keinen Mangel darstelle und führt dafür sowohl Forumszitate aus dem Internet als auch Zitate aus dem Buch „Der kleine König Dezember“ an.

Über den AGAD
Mit über 600 Mitgliedsunternehmen, die rund 40.000 Mitarbeiter beschäftigen, ist der AGAD Arbeitgeberverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. der größte Arbeitgeberverband der Branche im Ruhrgebiet. Der Verbandsbereich erstreckt sich von Duisburg über Mülheim, Essen, Oberhausen, Bochum, Dortmund, Hagen und Hamm bis ins Sauerland.

Durch den hohen Spezialisierungsgrad seiner fünf Juristen auf dem Gebiet des Arbeits- und Sozialrechts verfügt der AGAD über eine sehr hohe Beratungskompetenz in allen arbeits- und sozialrechtlichen Fragen. Als Tarifpartner für den Groß- und Außenhandel und die Dienstleister im Verbandsgebiet führt der AGAD Tarifverhandlungen für die Mitglieder der Tariffachgruppe und unterstützt seine Mitglieder beim Abschluss von Firmentarifverträgen. Das Service-Angebot reicht von Beratungsleistungen im Bereich des Beauftragtenwesens und des Datenschutzes über Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen bis hin zu aktuellen Umfragen, mit denen der AGAD interessante Standpunkte, Tendenzen und Stimmungen zu politischen und wirtschaftlichen Themen ermittelt. Darüber hinaus vertritt der AGAD die Mitgliederinteressen in der Öffentlichkeit und in der politischen Diskussion, sei es in den Kommunen, in Düsseldorf oder Berlin.

Firmenkontakt
AGAD Arbeitgeberverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V.
Dr. Oliver K.-F. Klug
Rolandstr. 9
45128 Essen
02 01 – 8 20 25 – 0
info@agad.de
http://www.agad.de

Pressekontakt
GBS-Die PublicityExperten
Alfried Große
Am Ruhrstein 37c
45133 Essen
0201-8419594
ag@publicity-experte.de
http://www.publicity-experte.de