MDR:Ist man überhaupt an einer seriösen Berichterstattung interessiert bei Escher oder/und Fakt fragt die AFA AG

Lesen Sie hier, wie gezielt Fragen an die AFA AG gestellt werden, um später daraus eine Berichterstattung zu machen, die den Intentionen der TV-Leute entspricht. Das geht so: In Fragen sind Falschbehauptungen enthalten. Nach geschicktem Filmschnitt und Bearbeitung der AFA-Antworten entsteht später der Eindruck, die AFA rede sich in ihren Stellungnahmen heraus. Für geübte TV-Redakteure ist diese Technik leicht umzusetzen.Die Fragen wurden der AFA AG am 21. Februar 2012 von einer Redakteurin der TV-Produktionsfirma META Productions im Auftrag des TV-Formats „Escher. Der MDR-Ratgeber“ zugeleitet. Alle Fragen beziehen sich auf Versicherungspolicen mehrerer AFA-Kunden, deren Namen zum Schutz ihrer Anonymität hier verändert und abgekürzt worden sind.

Prüfen sie nun selbst per Mausklick auf die Fragen, ob die Antworten der AFA AG im TV-Bericht vom 8. März 2012 berücksichtigt wurden oder ob die Macher der Sendung „Escher. Der MDR-Ratgeber“ die Fakten zu Gunsten einer sensationsgetriebenen Berichterstattung ignorierten. 

1. Frage: Ist die Kostenausgleichsvereinbarung (KAV) rechtlich nicht korrekt?

2. Frage: Wurden die Kunden über die Kostenausgleichsvereinbarung (KAV) nicht richtig aufgeklärt?

3. Frage: Wozu neue Versicherungen, obwohl die Familien bereits versichert waren?

4. Frage: Wurden den Familien geraten, ihre alten Versicherungen zu kündigen?

Frage von META Productions im Auftrag von „Escher. Der MDR-Ratgeber“: …

Warum wurden den Familien von Ihren Mitarbeitern geraten diese alten Versicherungen zu kündigen?

Antwort der AFA AG:

Die Behauptung ist falsch. Es trifft schlichtweg nicht zu, dass seitens der jeweiligen Vermittler eine Empfehlung ausgesprochen wurde, Altverträge zu kündigen. Richtig ist, dass den Kunden – wenn diese eine umfassende Überprüfung ihrer Versicherungsunterlagen wünschen – stets auch die Vor- und Nachteile der Altverträge aufgezeigt und ggf. auf deren ausdrücklichen Wunsch Alternativen vorgestellt werden. Es obliegt dem Kunden dann stets selbst, seine Rückschlüsse hieraus zu ziehen.

Herr A. kündigte in der Tat einen Alt-Vertrag irgendwann später nach Neuvertragsschluss und ohne Kenntnis des Vermittlers, wodurch nachhaltig bewiesen ist, dass der Kündigungsentschluss von Herrn A. völlig autonom gefasst und umgesetzt wurde.

Zuvor wurde für Herrn A. eine Excel-basierende Renditeberechnung über die bestehende Altersvorsorge erstellt. Diese Berechnung wies eine Rendite in Höhe von 3,99 % aus, wenn der zugrunde liegende Fonds eine Rendite von 8 % haben würde. Familie S. schätzte nach Gegenüberstellung der Einzahlungen, Rückkaufswerte und Versicherungsleistungen den Altvertrag als unrentabel ein. Infolge dessen entschloss sich Herr A. von selbst, diesen Vertrag zunächst beitragsfrei zu stellen und nicht zu kündigen. Die Kündigung erfolgte wie bereits beschrieben dann später und ohne jegliche Kenntnis des Vermittlers aufgrund einer eigenständigen Entscheidung von Herrn A.

Auch bezüglich der Familie B. erfolgte auf deren Wunsch durch die Vermittlerin eine Auswertung des Aufwand-Leistungsverhältnisses des Altvertrages. Im Vergleich zur ATS der PrismaLife wies diese niedrigere Leistungen auf, so dass Familie B. für sich den Altvertrag als unrentabel einstufte und sich eigenständig für eine Kündigung entschied. Eine Empfehlung seitens der Vermittlerin, den Altvertrag zu kündigen, erfolgte ausdrücklich nicht.

Gerade am Beispiel der Familie B. kann sehr deutlich dargestellt werden, dass der Beratungsansatz von Vermittlern für die AFA AG immer auf eine Verbesserung der Versicherungssituation ausgerichtet ist – was durchaus dazu führt, dass Kunden ausdrücklich geraten wird, ein „qualitativ gutes“ Alt-Produkt unbedingt zu halten. In diesem Fall hatte die Familie B. ihre Alt-Versicherungen über einen Makler vermittelt bekommen, der ein gutes Preis- Leistungsangebot für Familie B. realisierte. Aus diesem Grund konnte die Vermittlerin weder die Hausratversicherung, noch die Haftpflichtversicherung oder die Rechtsschutzversicherung mit noch besseren Leistungen anbieten und entsprechend wurde der Familie B. ausdrücklich geraten, diese hochwertigen Produkte unbedingt beizubehalten. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung wurde zunächst angesprochen, gemeinsam diskutiert und seitens der Vermittlerin auch empfohlen, aber aus gesundheitlichen u. finanziellen Gründen kam es nicht zu einer Antragsaufnahme. Die Todesfallabsicherung stellte vor allem vor dem Hintergrund des abzusichernden Darlehens einen besonders essentiell wichtigen Versicherungsbedarf dar: das erkannte Familie B. auch in der Beratung durch die Vermittlern und entsprechend erfolgte hierzu eine Antragsaufnahme.

Insgesamt kann damit festgestellt und bewiesen werden, dass bereits vorhandene, qualitativ und im Preis-Leistungs-Verhältnis überzeugende Versicherungen selbstverständlich beibehalten wurden.

5. Frage: Konnten sich die Familien neue Versicherungen überhaupt leisten?

6. Frage: Irreführende Frage über Gerichtsurteile zur Kostenausgleichsvereinbarung (KAV).

7. Anmerkungen zum „AFA Global Selection Fond Warburg““