Pflegegutachten in Sachsen, Sachsen- Anhalt, Thüringen, Berlin und Brandenburg!

Eine einschneidende Entscheidung im ihrem Leben und möglicherweise auch im Leben ihrer Familie, denn ein solches Gutachten bedeutet, das der Mensch den es betrifft, in seiner täglichen Lebensführung eingeschränkt ist. Er bedarf der Hilfe von Dritten, egal ob von Fremden oder aus der eigenen Familie.Solche Hilfe kann dann natürlich auch mit finanziellen Aufwendungen verbunden sein. Die muss man nicht alleine tragen, denn der Staat hat hier die Pflegeversicherung ins Leben gerufen. Diese leistet vor allem finanzielle Hilfe in solchen Situationen.Doch bevor es Geld gibt wird ein Pflegegutachten vom medizinischen Dienst der Krankenkassen erstellt werden, aber VORSICHT, denn der MDK ist bestrebt die Einwertung der gesundheitlichen Einschränkungen so niedrig wie möglich zu halten, damit die Pflegeversicherung nicht zahlen muss.Deshalb von Beginn an immer einen privaten Pflegegutachter in den Vorgang miteinbeziehen, dann bleiben Ihnen unangenehme Überraschungen erspart.

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