Postbank – Fachanwalt Dr. Stoll klagt massenweise Schadensersatz ein

Inmitten der Krise der offenen Immobilienfonds musste auch der von der Postbank vertriebenen Fonds CS Euroreal die Segel streichen. Wann steht enttäuschten Anlegern Schadensersatz zu?

Postbank  - Fachanwalt Dr. Stoll klagt massenweise Schadensersatz ein

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Der Skandal um die Postbank wird in der Beratung und Vertretung der Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen bestätigt: über 100 Kunden werden alleine bezüglich des CS Euroreal beraten und vertreten. Demnächst wird die Kanzlei geschätzt erst einmal 50 Klagen gegen die Postbank wegen Falschberatung einreichen. Zahlreiche Klagen werden folgen. Es hat sich immer wieder dasselbe Muster gezeigt: Falschberatungen am laufenden Band. Da sich die Postbank sperrt, wird sie verklagt. Die Kunden der Postbank werden dies nicht hinnehmen. Es ist ein Skandal, den man zuvor kaum gesehen hat.

Der offene Immobilienfonds CS Euroreal wurde hunderten Postbank-Kunden empfohlen. Dass die offenen Immobilienfonds mitnichten die erhoffte Zuverlässigkeit und jederzeitige Verfügbarkeit aufweisen konnten, mussten die Postbank-Kunden in den vergangenen Monaten feststellen. Viele offenen Immobilienfonds, darunter auch von Postbank-Beratern empfohlene Fonds, fielen in den vergangenen Monaten einer Krise zum Opfer, welche für rund ein Dutzend offener Immobilienfonds in die Auflösung und Abwicklung mündete. Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen stapeln sich Dutzende Akten von Postbank-Kunden. In vielen Fällen geht es um eine Investition in den CS Euroreal, welcher im Mai 2012 ein spektakuläres Ende fand.

Krise der offenen Immobilienfonds zeigte Risiken dieser Anlageklasse deutlich auf

Nach der Auflösung „ihres“ offenen Immobilienfonds sind nicht wenige Anleger bitter enttäuscht, wenn sie sie an die Anpreisungen während der Beratungsgespräche erinnern. In vielen Fällen der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen stellt sich die Frage, ob der Immobilienfonds überhaupt für den Anleger geeignet war. Denn oftmals steht am Anfang der Investition ein Beratungsfehler, sodass der Anleger von vornherein mit einer „unpassenden“ Kapitalanlage ausgestattet war. Beratungsfehler können bei jedem Anlageberatungsgespräch passieren.

Ob ein Anlageberatungsgespräch ordnungsgemäß ablief oder ob es Defizite aufwies, bemisst sich an den vom Bundesgerichtshof formuliert Anforderungen an eine anleger- und anlagegerechte Beratung. So müssen zunächst die Wünsche des Bankkunden erfragt werden, und dann anhand dieser Wünsche eine passende Kapitalanlage von den Beratern ausgewählt werden (anlegergerechte Beratung). In einem zweiten Schritt geht es um eine umfassende und realistische Darstellung der ausgewählten Kapitalanlage (anlagegerechte Beratung). Dabei dürfen die Risiken nicht ausgespart werden.

Umfassende Risikoaufklärung war notwendig

Zu diesen Risiken gehören bei den offenen Immobilienfonds das Risiko der Schließung und Auflösung, über welches angesichts dessen, dass die Anfänge der heutigen Krise im Jahr 2004 liegen, aufzuklären war. Kurz gesagt, die umfassende Aufklärung über Vorteile und Nachteile einer Kapitalanlage sollte Gegenstand eines Beratungsgesprächs sein – praktisch wurden Anleger von der Postbank aber oftmals einseitig nur über die (vermeintlichen) Vorteile eines Immobilienfonds informiert. Dieses Bild geben die Akten der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen wieder.

In den der Kanzlei vorliegenden Fällen entsprach so gut wie kein Anlageberatungsgespräch der Postbank den hohen Anforderungen des Bundesgerichtshofs. Teils wurden schon bei der Auswahl der Kapitalanlage Fehler gemacht, teils bestehen Mängel bei der Risikoaufklärung. In diesen Fällen steht den Anlegern Schadensersatz zu. Meistens passierten aber bei beidem Fehler, was ebenfalls zu Schadensersatzansprüchen führt. Postbank-Kunden, die befürchten, dass bei ihrer Anlageberatung auch Defizite vorliegen, können von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen lassen, wie ihr individueller Fall gelagert ist.

Weitere Informationen:

Infoseite CS Euroreal

Infoseite Postbank

Die Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH besteht aus sechs Rechtsanwälten, zwei Steuerberatern und einem Wirtschaftsprüfer. Einer unserer Rechtsanwälte ist außerdem als Insolvenzverwalter und Treuhänder tätig. Die teilweise jahrzehnte lange Erfahrung unserer Berufsträger in der Beratung von mittelständischen Betrieben und Weltkonzernen kombiniert mit dem vom Baden-Württembergischen Justizminister ausgezeichneten juristischen Fachwissen unseres Namensgebers, macht es uns möglich, Sie individuell und qualitativ auf höchstem Niveau zu beraten. Wir legen dabei Wert auf ein partnerschaftliches Miteinander, welches Ihre Interessen in den Vordergrund stellt. Unser oberstes Ziel ist die effektive Durchsetzung Ihrer Rechte durch Einhaltung von höchsten Qualitätsstandards in der juristischen Arbeit.

Kontakt:
Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Dr. Ralf Stoll
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07821/9237680
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