Prozessfinanzierung, die Lösung für geprellte Anleger

So können Investoren ihre Forderungen durchsetzen

Gutgläubige Anleger und Unternehmer verlieren Jahr für Jahr allein in Deutschland Beträge in unbekannter, sicherlich mindestens siebenstelliger Höhe: Zunächst durch eine unbedachte Investitionsentscheidung, dann dadurch, dass sie darauf verzichten, ihre Rechte auf dem Klageweg geltend zu machen. Natürlich hat der Einzelne oder das mittelständische Unternehmen nicht dieselben Möglichkeiten wie ein Konzern, um rechtliche Auseinandersetzungen mit langem Atem durchzufechten.

Die Erfahrung zeigt: Der Betroffene steht allein oft auf verlorenem Posten. Zudem scheuen viele, die hohen Prozesskosten aufzubringen, um ihr investiertes Kapital zurückzuholen. Hier bietet die Prozessfinanzierung eine attraktive und – wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind – erfolgversprechende Alternative. Diese juristische Finanzdienstleistung wurde aus den USA übernommen und bewährt sich seit 1998, also gut 15 Jahren, auch in Deutschland.

Das Prinzip dabei: Der Prozessfinanzierer trägt die Kosten der Prozessführung und entlastet somit bei Prozessen mit Erfolg versprechendem Ausgang den Kläger – eine lohnenswerte Überlegung gerade dann, wenn eigene finanzielle Mittel nicht in ausreichendem Maß vorhanden sind oder die eigene Liquidität geschont werden soll.

Eine besondere Stellung in diesem Umfeld der Prozessfinanzierung nehmen Anbieter wie beispielsweise die INTRACT GmbH ein, die sich auf Schadensersatzprozesse ausschließlich im Bereich der Kapitalanlage spezialisiert haben. Die Erfolgsaussichten sind hoch – nicht zuletzt dank des strukturierten, schematischen Vorgehens und des umfassenden Know-hows: Eine gründliche Recherche und oftmals exklusiv vorliegende Informationen bilden die Basis für eine erfolgsorientierte Bewertung des einzelnen Falls durch erfahrene, externe Anwaltskanzleien.

Auch die Zahlungsfähigkeit der Anspruchsgegner wird von kompetenten Partnern kritisch geprüft. Auf realistische Art und Weise werden zunächst die Möglichkeiten bewertet, die verloren geglaubten Investitionen zurückzuholen. Ein wesentlicher Vorteil für die Betroffenen: Erst bei entsprechenden Erfolgsaussichten wird INTRACT tätig – immer unter der Prämisse, dabei mit höchst möglicher Wirtschaftlichkeit zu agieren.

Auch bei der Realisierung der Forderungen geht INTRACT systematisch und zielgerichtet vor: Gleichgerichtete Ansprüche mehrerer Anleger werden durch die Cluster-Bildung gebündelt und können wirksam geltend gemacht werden. Wenn kein Weg an einer Klage vorbeiführt, werden die Interessen der Anleger durch erfahrene, bekannte Anwaltskanzleien vertreten.
Anders bei den vielen anderen Prozessfinanzierern gibt es dazu keinen „Mindeststreitwert“, ab dem ein Prozess finanziert wird. Ein wesentlicher Vorteil für betroffene Anleger: Auch sogenannte „Streuschäden“ werden finanziert – hierbei handelt es sich um Vorfälle, bei denen der Schaden für den einzelnen Anleger in der Regel überschaubar ist, aber eine nennenswerte Zahl von Anlegern betroffen ist.

Der entscheidende Mehrwert für den betroffenen Anleger: Er geht nach dem fragwürdigen Investment kein weiteres Risiko ein, da die ihm entstehenden Kosten vorab transparent und klar kommuniziert werden – mit diesem Konzept weist INTRACT hohe Alleinstellungsmerkmale am Markt auf. Anfragen interessierter Anleger werden kostenfrei bearbeitet.
Weitere Informationen unter www.intract.eu.

Über INTRACT GmbH

INTRACT wurde im Jahr 1995 gegründet und gilt als spezialisierter Anbieter im Bereich Prozessfinanzierung. Das Unternehmen ist international tätig und beauftragt fallspezifisch bekannte und erfahrene Anwaltskanzleien bzw. spezialisierte Fachanwälte. Seit 2010 unterhält INTRACT eine eigene Niederlassung in Deutschland mit Sitz in Wiesbaden. Die Niederlassung ist im Handelsregister eintragen und Mitglied der IHK Wiesbaden. Geschäftsführer ist Rechtsanwalt Marco Karger.

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INTRACT GmbH (Niederlassung Deutschland)
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Kreuzberger Ring 22
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