Reisekostentabelle für auswärtige Anwälte 2017 erschienen

Durchschnittlich 750 Euro mehr Erstattungen

Reisekostentabelle für auswärtige Anwälte 2017 erschienen

Reiskostentabelle für auswärtige Anwälte 2017

Um erstattungsfähige Kosten zu berechnen, ist eine komplizierte und zeitaufwendige Recherche erforderlich. Die Reisekostentabelle für auswärtige Anwälte des Abrechnungsexperten Norbert Schneider erspart Anwälten und deren Mitarbeitern diesen Aufwand. In ihr lässt sich die jeweils weiteste Entfernung des einzelnen Gerichtsbezirks nachschlagen. Neben Zeit und Aufwand sparen Nutzer der Reisekostentabelle für auswärtige Anwälte auch Geld: Durch ihre Nutzung bekommen sie im Schnitt 750 Euro mehr im Jahr erstattet. Zusätzlich sind in der zweiten erweiterten Auflage zu den drei Gerichtsarten sieben hinzugekommen:
– Amtsgerichte
– Landesgerichte
– Oberlandesgerichte
– Arbeitsgerichte
– Landesarbeitsgerichte
– Sozialgerichte
– Landessozialgerichte
– Verwaltungsgerichte
– Oberverwaltungsgerichte/ Verwaltungsgerichtshöfe
– Finanzgerichte

Ergänzend zur Tabelle erklärt Norbert Schneider die Rechtslage hinter der Verfahrenskostenhilfe-/Prozesskostenhilfemandaten sowie der Kostenerstattung. Musterformulierungen und Erläuterungen helfen, Ansprüche geltend zu machen und durchzusetzen.
Kostenlose Reisekostentabelle für auswärtige Anwälte 2017

Entfernungstabellen für Amtsgerichts-, Landgerichts- und Oberlandesgerichtsbezirke sowie Arbeitsgerichts-, Verwaltungsgerichts-, Sozialgerichts- und Finanzgerichtsbezirke

Herausgeber: Norbert Schneider
2. Auflage 2017
Bestellnr. 80001010
Link zum kostenlosem Download: http://bit.ly/2hhtSrS

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Umfang: 208 Wörter à 1.812 Zeichen (mit Leerzeichen)

Zur Veröffentlichung und honorarfrei. Hinweis oder Belegexemplar erbeten.

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