ARAG Verbrauchertipps
Immobilienvertrag / Kindsname / Radweg Preiserhöhungen auch kurz vor Vertragsschluss möglich Ein Vertrag ist erst gültig, wenn er unterschrieben ist. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass vereinbarte Konditionen bis zur Unterzeichnung eines Vertrages geändert werden können. Das gilt nach Auskunft von ARAG Experten auch für Immobilienverträge. Hier kann der Verkäufer bisARTIKEL LESEN