Mit den Änderungen zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG), die seit 01. April 2017 in Kraft sind, ist beim Einsatz von Leiharbeitern und bei Werkvertragskonstellationen u. a. zu beachten: – Stellt sich im Nachhinein heraus, dass ein Werkvertrag in der Praxis eigentlich eine AÜ war, entsteht ein Arbeitsverhältnis und es drohen Nachzahlungen. –ARTIKEL LESEN

Stefan Bell, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Nach kontroversen Diskussion im Gesetzgebungsverfahren zum neuen AÜG tritt es jetzt zum 01.04.2017 in Kraft. Prekäre Arbeitsverhältnisse beenden wird es nicht. Überlassungshöchstdauer 18 Monate? Nach dem ab 01.04.2017 geltenden neuen Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) dürfen einzelne Leiharbeitnehmer nicht mehr als 18 Monate auf demselben ArbeitsplatzARTIKEL LESEN

Umfrage: Personaldienstleister müssen sich auf dramatische Rückgänge bei der Zeitarbeit einstellen (Bildquelle: Company-Partners CMP GmbH) Zum 1. April 2017 tritt das neue Arbeitnehmerüberlassungsgesetz in Kraft. Danach greift der Gesetzgeber mit strikten Regulierungen in die Zeitarbeit ein: mit der Begrenzung der Überlassungsdauer auf maximal 18 Monate sowie beim Lohn. Hier mussARTIKEL LESEN

Nur Studenten und Werkvertragsnehmer profitieren von der Novelle des AÜG (Bildquelle: CompanyPartners CMP GmbH) Zum 1. April 2017 tritt das neue Arbeitnehmerüberlassungsgesetz in Kraft. Danach greift der Gesetzgeber mit strikten Regulierungen in die Zeitarbeit ein: mit der Begrenzung der Überlassungsdauer auf maximal 18 Monate sowie beim Lohn. Hier muss nachARTIKEL LESEN