Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen. Arbeitsrecht Besonderer Schutz bei Schwerbehinderung Menschen mit einer Behinderung oder Schwerbehinderung werden im Arbeitsrecht – ebenso wie gewisse andere besondere Personengruppen – besonders geschützt. Dieser Schutz kann in verschiedener Ausprägung gewährleistet werden, z. B. besonderer Kündigungsschutz oder Zusatzurlaub. BeiARTIKEL LESEN

Die Ausgleichsabgabe für Schwerbehinderte durch individualisierte Werbeartikel reduzieren Ausgleichsabgabe Heidelberg, 2.01.2013. Jedes Unternehmen, das mehr als 20 Mitarbeiter beschäftigt und weniger als 5% der Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten besetzt, ist nach § 140 SGB IX zur Zahlung einer Ausgleichsabgabe verpflichtet. Diese Abgabe können Unternehmen und Körperschaften des öffentlichen Rechts mit denARTIKEL LESEN