Eine Information des Deutschen Verbraucherschutzrings e. V. Deutscher Verbraucherschutzring e.V. 7. März 2016. Die Kündigung eines Bausparvertrages durch die Bausparkasse, müssen Kunden nicht einfach hinnehmen. Vielfach, so Jana Vollmann vom Deutschen Verbraucherschutzring e. V. (DVS), würden sich die Kassen auf ein Kündigungsrecht berufen, das für sie gar nicht anwendbar sei.ARTIKEL LESEN