Steuerberater Roland Franz rät, Einspruch einzulegen und Ruhen des Verfahrens beantragen StB. Roland Franz Essen, 19. September 2012******Die Besteuerung von Firmenwagen ist im Umbruch. Im Grundsatz gilt: Wer seinen Dienstwagen auch privat nutzen darf, muss diesen Vorteil versteuern. Der geldwerte Vorteil kann dabei entweder mit der sogenannten Fahrtenbuchmethode oder pauschalARTIKEL LESEN