In seinem veröffentlichten Beschluss vom 22.09.2015, AZ: XI ZR 116 / 15 bestätigt der Bundesgerichtshof, dass sich der Nutzungsersatz des Kunden nach Widerruf eines Darlehensvertrages regelmäßig auf 5 % Prozentpunkte über dem Basiszinssatz beläuft. Zudem verweist der BGH auf sein bereits ergangenes Grundsatzurteil vom 10.03.2009, AZ: XI ZR 33 /ARTIKEL LESEN