Die Kath-Pflanze unterliegt dem österreichischen Suchtmittelbegriff
Ab dem Abernten ist Cathin als Suchtmittel anzusehen (Bildquelle: www.pexels.com) Der Begriff des Suchtmittels ist ein dynamischer: Er wird durch den Lauf der Zeit und geänderte faktische Verhältnisse beeinflusst. Wie der Oberste Gerichtshof nunmehr feststellte, unterliegen auch das Suchtgift Cathinon bzw der psychotrope Stoff Cathin ab dem Zeitpunkt des AberntensARTIKEL LESEN