Bindet der Mietvertrag auch den Ehepartner? Wenn nur ein Ehepartner einen Mietvertrag unterschreibt, ist der andere nicht automatisch daran gebunden. Auch dann nicht, wenn sein Name im Mietvertrag genannt ist. Der Vermieter kann also nicht die Ehefrau verklagen, weil ihr Mann, der den Vertrag unterschrieben hat, keine Miete mehr zahlt.ARTIKEL LESEN

R+V-Infocenter: Bei namentlicher Nennung sind Missverständnisse ausgeschlossen – Änderungen sind jederzeit möglich Rita Jakli, Leiterin des Infocenters der R+V Versicherung Wiesbaden, 31. März 2016. Der Ehepartner, die fürsorgliche Pflegerin oder das örtliche Tierheim: Wer eine Lebensversicherung abschließt, kann festlegen, wer im Todesfall das Geld aus dem Versicherungsvertrag bekommt. Bezugsberechtigte könnenARTIKEL LESEN