Darf ein Vorstand den Verein und zugleich sein Unternehmen vertreten? Marius Breucker – Rechtsanwälte Wüterich Breucker Schließt ein Vorstandsmitglied eines eingetragenen Vereins (e. V.) im Sinne des BGB einen Vertrag einerseits als Vertreter des Vereins und andererseits als Vertreter (etwa Geschäftsführer) eines Unternehmens, so ist dieser Vertrag grundsätzlich unwirksam: §ARTIKEL LESEN