ARAG Experten über Dienstfahrzeuge in Corona-Zeiten Rund zwölf Prozent der Arbeitnehmer hierzulande fahren einen Dienstwagen (Firmenwagenmonitor 2019, CompensationPartner). Doch viele Beschäftigte arbeiten während der Corona-Pandemie von zu Hause aus und das Auto steht still. Was geschieht aber nun mit dem Firmenfahrzeug, wenn viele Fahrten Corona-bedingt wegfallen? Hat das steuerliche Auswirkungen?ARTIKEL LESEN

Welche Inhalte gehören in meine Rechnungen, damit sie auch vom Finanzamt anerkannt werden? Welche Abschreibungen kann ich steuerlich geltend machen? Wie setze ich die mit dem Firmenwagen gefahrenen Kilometer richtig an? Antworten auf diese und viele weitere Fragen finden Existenzgründer und Jungunternehmen jetzt in der startothek (http://www.startothek.de) , dem führendenARTIKEL LESEN

Steuerberater Roland Franz rät, Einspruch einzulegen und Ruhen des Verfahrens beantragen StB. Roland Franz Essen, 19. September 2012******Die Besteuerung von Firmenwagen ist im Umbruch. Im Grundsatz gilt: Wer seinen Dienstwagen auch privat nutzen darf, muss diesen Vorteil versteuern. Der geldwerte Vorteil kann dabei entweder mit der sogenannten Fahrtenbuchmethode oder pauschalARTIKEL LESEN