Die Lockerungsverordung wurde novelliert Küche eines offenbar nicht geschlossenen Restaurants (Bildquelle: @pexels.com) 1. Betretungsverbot im Gastgewerbe Im Zeitraum zwischen Mitte März und Mitte Mai 2020 war das Betreten von Betriebsstätten sämtlicher Betriebsarten der Gastgewerbe in Österreich untersagt. Hierdurch sollte die Verbreitung von COVID-19 gedämpft werden. 2. Novelle der Lockerungsverordnung NunmehrARTIKEL LESEN