Der ERGO Rechtsschutz Leistungsservice informiert: Urteil in Kürze – Sozialversicherungsrecht
Gilt ein Sturz beim Laubfegen als Arbeitsunfall? Ob ein Sturz beim Laubfegen als Arbeitsunfall gilt, richtet sich nach den Arbeitnehmerpflichten. (Bildquelle: ERGO Group) Ob ein Unfall als Arbeitsunfall gilt, richtet sich danach, ob er bei der Ausübung der arbeitsvertraglichen Tätigkeit stattgefunden hat. Ein Sturz beim Laubfegen kann ein Arbeitsunfall sein,ARTIKEL LESEN