Kaum ein Gesetz der vergangenen 20 Jahre hat so viel Veränderung für Gläubiger und Schuldner, Insolvenzverwalter und Richter, Unternehmens-, Rechts- und Steuerberater, Kreditgeber und Versicherer gebracht, wie das im März in Kraft getretene „Gesetz zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen“ (ESUG). Auf dem 1. Deutschen Gläubigerkongress am 20. September 2012ARTIKEL LESEN