Hamburg, 07.02.2013 – Am 31.01.2013 wurde vom Bundestag der „Gesetzesentwurf zur Änderung versicherungsrechtlicher Vorschriften“ verabschiedet. Betroffen von der Umstrukturierung sind die Paragraphen 204 und 205 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). Die wichtigsten Änderungen: Für Versicherte gibt es nun die Möglichkeit, vor der Behandlung eine verbindliche Aussage zur Kostenübernahme durch die Versicherungsgesellschaft einzuholen,ARTIKEL LESEN