Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Fachanwalt Arbeitsrecht In der überwiegenden Zahl der Fälle, in denen Arbeitnehmer eine Kündigung erhalten haben, möchten sie nicht mehr bei ihrem Arbeitgeber bleiben. Der hat schließlich auch kein Interesse mehr an ihnen. Dennoch möchtenARTIKEL LESEN

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Eine unserer Kernkompetenzen im Arbeitsrecht ist die Vertretung von Arbeitnehmern wie auch Arbeitgebern in Kündigungsschutzverfahren. Will sich ein Arbeitnehmer gegen eine Kündigung zur Wehr setzen, ist dafür bei bestehendem Kündigungsschutz in aller Regel die Kündigungsschutzklage das richtige Mittel. FürARTIKEL LESEN

Sie benötigen einen zuverlässigen und kompetenten Rechtsbeistand zum Thema Arbeitsrecht? ADVOCON Rechtsanwälte in Schrobenhausen – wir sind gerne für Sie da! ADVOCON Dr. Eikam & Partner | Rechtsanwälte (Bildquelle: Dr. Eikam & Partner) Das Arbeitsrecht kommt häufig dann zum Einsatz, wenn Ihnen als Arbeitnehmer eine Abmahnung oder eine Kündigung droht.ARTIKEL LESEN

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Arbeitsrecht Weiter arbeiten nach Kündigung? Zunächst einmal stellt sich die Frage, ob der Arbeitnehmer weiterarbeiten muss, schon direkt nach dem Ausspruch einer Kündigung durch den Arbeitgeber. Im Falle einer fristlosen Kündigung soll das ArbeitsverhältnisARTIKEL LESEN

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Arbeitsrecht Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers innerhalb von drei Wochen: Nachdem der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Kündigung ausgesprochen hat, hat der Arbeitnehmer drei Wochen Zeit eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einzureichen. Tut er das, folgt darauf der Kündigungsschutzprozess. Vielfach Einigung imARTIKEL LESEN

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen. Arbeitsrecht Kündigung erhalten – Kündigungsschutzklage erheben Arbeitnehmern, die eine Kündigung vom Arbeitgeber bekommen haben, ist in der Regel zu empfehlen, dagegen eine Kündigungsschutzklage zu erheben. Ziel der Klage wird in der Regel zwar nicht sein, weiter beim Arbeitgeber beschäftigtARTIKEL LESEN

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen. Arbeitsrecht Kündigungsschutzklage nach erhaltener Kündigung Arbeitnehmer sind regelmäßig gut damit beraten, innerhalb von drei Wochen, nachdem sie eine Kündigung vom Arbeitgeber erhalten haben, mittels einer Kündigungsschutzklage gegen diese vorzugehen. Sofern kein Sozialplan besteht, der eine Abfindung vorsieht, kommt manARTIKEL LESEN