Der D.A.S. Leistungsservice informiert: Urteil in Kürze – Mietrecht
Wohnungsvergrößerung ist keine Modernisierung Mieter müssen nicht alle geplanten Modernisierungsmaßnahmen des Vermieters akzeptieren. (Bildquelle: ERGO Group) Schaffen Vermieter neuen Wohnraum, handelt es sich um Modernisierungsmaßnahmen, die Mieter nach dem Gesetz dulden müssen. Allerdings zählt die Vergrößerung einer bestehenden Wohnung mit Änderung des Grundrisses nicht dazu. Die Mieter der entsprechenden WohnungARTIKEL LESEN