Der D.A.S. Leistungsservice informiert: Urteil in Kürze – Mietrecht
Schönheitsreparaturen: Müssen Mieter das Parkett abschleifen? Das Abschleifen eines Parkettbodens gehört nicht zu den sogenannten Schönheitsreparaturen. (Bildquelle: ERGO Group) Das Abschleifen eines Parkettbodens gehört nicht zu den sogenannten Schönheitsreparaturen, die der Vermieter dem Mieter auferlegen kann. Verpflichtet der Mietvertrag den Mieter dennoch dazu, ist sogar die gesamte Schönheitsreparaturklausel unwirksam undARTIKEL LESEN