Sie pflegen einen Familienangehörigen?Sie pflegen eine andere Person in Ihrem Umfeld?Sie bekommen kein Geld dafür? Warum eigentlich nicht? Idealismus ist eine tolle Sache und auch wichtig in unserer Gesellschaft, aber dort wo man berechtigte Ansprüche an Leistungen hat, darf man die auch ohne schlechtes Gewissen anmelden.Erbringen Sie die oben genannten Leistungen,ARTIKEL LESEN

Sie benötigen eine Pflegestufenberatung? Sie suchen Unterstützung bei einer fachlichen Auseinandersetzung mit dem MDK? Sie haben Angehörige denen Sie jeden Tag bei der Bewältigung des Alltags helfen müssen ?, bekommen dafür aber keine finanzielle Aufwandsentschädigung? Sylvia Grünert und Marlies Jänisch von der PflegeSG GbR, unterstützen Sie gerne bei allen FragenARTIKEL LESEN

Immer mehr Menschen werden Pflegebedürftig. Pflegebedürftigkiet verlnagt zusätzlichen finanziellen Aufwand. Hierfür hat der Gesetzgeber die Pflegeversicherung geschaffen. Um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten bedarf es einen Pfelegegutachtens, erstellt durch einen zugelassenen und ausgebildeten Pflegegutacher/in. Wo sie in Ihrer Nähe einen Pflegegurtchter/in finden, sagt Ihnen unser Verzeichnis www.pflegegutachter-verzeichnis.deARTIKEL LESEN

Pflegebedürftig sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig widerkehrenden Verrichtungen im Ablauf des Lebens auf Dauer, vorrausichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichen Umfang oder höheren Maße der Hilfe bedürfen.ARTIKEL LESEN