Pflegebedürftigkeit wird vom MDK festgestellt. Hierzu stellt der Gutachter gezielte Fragen, z. B. “Wird der Pflegebedürftige gewaschen?” oder “Benötigt der Pflegebedürftige Inkontinenzvorlagen?”. Bei diesen ganz einfachen Fragen könnnen in der Beantwortung schon Fehler auftreten, welche eine Pflegestufe verhindern können.ARTIKEL LESEN

Sie erhalten eine neutrale und unabhängige Beratung in Ihrem häuslichen Umfeld. Ihr persönlicher Hilfe- und Unterstützungsbedarf wird während der BegutachtungARTIKEL LESEN

Für die Feststellung der Pflegebedürftigkeit und die Zuordnung zu einer Pflegestufe ist allein der im Einzelfall bestehende individuelle Hilfebedarf des Versicherten maßgeblich. Insofern können und sollen die Zeitkorridore für die BegutachtungARTIKEL LESEN

Für die Feststellung der Pflegebedürftigkeit und die Zuordnung zu einer Pflegestufe ist allein der im Einzelfall bestehende individuelle Hilfebedarf des Versicherten maßgeblich. Insofern können und sollen die Zeitkorridore für die Begutachtung nach dem SGB XI nur Anhaltsgrößen im Sinne eines Orientierungsrahmens liefern. Eine tatsächliche anerkennungsfähige Hilfeleistung zur Durchführung einer gesetzlichARTIKEL LESEN

Bei der Pflege durch einen Pflegedienst sollte eine Dokumentation ordnungsgemäß geführt werden, welche bei der Prüfung der Pflegebedürftigkeit als Pflegetagebuch vom MDK heran gezogen wird. Der MDK verlangt von privat pflegenden Personen, dass sie ein Pflegetagebuch führen mögen und dieses bei der MDK-Begutachtung vorlegen sollen. Wir können Ihnen bei derARTIKEL LESEN

Sie benötigen ein Pfeleggutachten für sich oder/und Ihre Angehörigen? Sie suchen die darauf spezialisierte Pflegegutachterin in Ihrer Nähe? Dann rufen Sie Sylvia Grünert von www.pflegesg.de kostenfrei an.Sylvia Grüner erstellt für Sie das jeweilige erforderliche Pflegegutachten das Sie dabei unterstützt dann Leistungen von der Pflegeversicherung zu erhalten. www.pflegesg.deARTIKEL LESEN

Immer mehr Menschen werden Pflegebedürftig. Pflegebedürftigkiet verlnagt zusätzlichen finanziellen Aufwand. Hierfür hat der Gesetzgeber die Pflegeversicherung geschaffen. Um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten bedarf es einen Pfelegegutachtens, erstellt durch einen zugelassenen und ausgebildeten Pflegegutacher/in. Wo sie in Ihrer Nähe einen Pflegegurtchter/in finden, sagt Ihnen unser Verzeichnis www.pflegegutachter-verzeichnis.deARTIKEL LESEN

Pflegebedürftig sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig widerkehrenden Verrichtungen im Ablauf des Lebens auf Dauer, vorrausichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichen Umfang oder höheren Maße der Hilfe bedürfen.ARTIKEL LESEN

Ich trete als Pflegesachverständige dann in Ihr Leben, wenn Sie, im meisten Falle aber jedoch ein Angehöriger von Ihnen, pflegebedürftig wird. Generell ist es richtig sich professionelle Hilfe wie einen Pflegedienst oder eine Pflegeheim in Anspruch zu nehmen. Meistens jedoch ist es den Beteiligten lieber Zuhause zu pflegen und gepflegtARTIKEL LESEN

Ganz einfach können sie ab sofirt einen Pflegegutachter in ihrer Nähe finden. www.pflegegutachten-zentrale.de bietet ihnen genau diese Möglichkeit.Verlassen sie sich bei der Einstufung in eine Pfalgestufe nicht auf den medizinischen Dienst der Krankenkassen, holen sie sich immer ein privates Pflegegutachten ein um ihre Ansprüche zu wahren bzw. gegenüber der PflegeversicherungARTIKEL LESEN

Ganz einfach können sie ab sofirt einen Pflegegutachter in ihrer Nähe finden. www.pflegegutachten-zentrale.de bietet ihnen genau diese Möglichkeit.Verlassen sie sich bei der Einstufung in eine Pfalgestufe nicht auf den medizinischen Dienst der Krankenkassen, holen sie sich immer ein privates Pflegegutachten ein um ihre Ansprüche zu wahren bzw. gegenüber der PflegeversicherungARTIKEL LESEN

Pflegebedürftig sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig widerkehrenden Verrichtungen im Ablauf des Lebens auf Dauer, vorrausichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichen Umfang oder höheren Maße der Hilfe bedürfen.ARTIKEL LESEN