(Bildquelle: Taxi Deutschland eG) Frankfurt, 31.3.2016. Wie heute bekannt wurde, hat das Landgericht Köln am 22. März 2016 die einstweilige Verfügung gegen Mytaxi vom 17. Dezember 2015 bestätigt. Das Gericht schließt sich der Auffassung des OLG an: Die Rabattaktion diene der Marktverdrängung von Mitbewerbern und sei wettbewerbswidrig. Praktische Auswirkungen hatARTIKEL LESEN