ARAG Experten erläutern die Rechtslage beim Wechsel des Telefonanbieters. Mit einem neuen Anbieter muss keine neue Telefonnummer einhergehen: Sowohl die Handy- als auch die Festnetznummer kann dank einer Rufnummernmitnahme beim neuen Provider genutzt werden. Den rechtlichen Hintergrund erläutern ARAG Experten. Festnetz: Anbieter wechseln – Rufnummer behalten Wenn man den FestnetzanbieterARTIKEL LESEN