Pranger der Schande mit Bild unzulässig Das OLG München hat mit Urteil vom 17.03.2016 (29 U 368/16) eine einstweilige Verfügung gegen den Herausgeber der Internet-Ausgabe der Bildzeitung erlassen und diesem untersagt, das Bildnis einer Facebook-Nutzerin im sog. „Pranger der Schande“ zu veröffentlichen. Ausschlaggebend war das Überwiegen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts derARTIKEL LESEN